Kaufvertrag für ein Occasionsfahrzeug
1. Verkäufer/in
2. Käufer/in
3. Fahrzeug
4. Zustand und Gewährleistung
Das Fahrzeug wird wie besichtigt und probegefahren verkauft. Jede Gewährleistung wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Der Verkäufer bestätigt, dass ihm folgende Mängel und Unfallschäden bekannt sind (sonst «keine»):
5. Preis und Zahlung
Das Eigentum geht erst mit vollständiger Bezahlung auf den Käufer über.
6. Übergabe
Ab Übergabe trägt der Käufer Nutzen und Gefahr. Die Kontrollschilder bleiben beim Verkäufer. Bussen und Verkehrsübertretungen ab Übergabezeitpunkt gehen zu Lasten des Käufers.
7. Schlussbestimmungen
Es gilt Schweizer Recht (Art. 184 ff. OR). Änderungen bedürfen der Schriftform.
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