Ratgeber · 5 Min. Lesezeit
Ein schriftlicher Vertrag schützt Käufer und Verkäufer. Unsere neutrale Vorlage findest du unter «Verträge».
Personalien beider Parteien, Marke, Modell, Fahrgestellnummer, Stammnummer, Erstzulassung, Kilometerstand, Preis, Zahlungsart, Übergabedatum.
Unter Privaten wird die Gewährleistung meist wegbedungen («gekauft wie besichtigt und probegefahren»). Bekannte Mängel trotzdem offenlegen – arglistiges Verschweigen bleibt haftbar.
Kontrollschilder gehören dem Halter und gehen nicht mit. Käufer meldet das Fahrzeug mit Versicherungsnachweis beim Strassenverkehrsamt an.